Von Bodo Schmidt, Heilpraktiker · aktualisiert am 25. Oktober 2026
„Was kostet das bei Ihnen – und zahlt das meine Kasse?“ Das ist die häufigste Frage am Telefon. Die kurze Antwort: Heilpraktiker arbeiten nach einem Gebührenverzeichnis, gesetzliche Kassen zahlen nicht, private Versicherungen und Zusatztarife meist schon. Hier die lange Antwort.
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Das GebüH listet Leistungen mit Gebührenrahmen – ähnlich der ärztlichen GOÄ, allerdings aus dem Jahr 1985 und deshalb in der Praxis mit angepassten Sätzen. Auf Ihrer Rechnung stehen die Leistungsziffern, die Diagnose und der Betrag. Genau diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.
Meine Honorare: Festpreis statt Einzelpositionen
In meiner Praxis gilt ein Festpreis je Termin, unabhängig davon, welche Verfahren ich kombiniere:
- Ausführliche Erstanamnese mit TCM-Diagnostik, Bioresonanz-Austestung und Behandlungsplan (bis 60 Minuten): 150 €
- Folgebehandlung mit Akupunktur, Tuina, Bioresonanz, Körperarbeit oder Coaching, auch kombiniert (bis 60 Minuten): 110 €
- Telefonisches Orientierungsgespräch (bis 30 Minuten): 49 €, wird auf eine anschließende Erstanamnese angerechnet
Kräuterrezepturen berechnet die ausführende Apotheke separat.
Heilkundliche Leistungen sind umsatzsteuerfrei. Was eine Behandlungsserie insgesamt kostet, bespreche ich beim ersten Termin mit Ihnen – ohne Überraschungen.
Wer übernimmt die Kosten?
- Gesetzliche Krankenkasse: Grundsätzlich keine Erstattung von Heilpraktikerleistungen. Einige Kassen bieten Bonusprogramme oder Zuschüsse für bestimmte Naturheilverfahren – fragen Sie nach.
- Private Krankenversicherung: Die meisten Tarife erstatten Heilpraktikerleistungen nach GebüH, oft mit Jahresobergrenze. Prüfen Sie Ihren Tarif.
- Beihilfe: Beamte erhalten in Baden-Württemberg in der Regel anteilige Beihilfe für Heilpraktikerleistungen.
- Private Zusatzversicherung „Naturheilverfahren“: Für gesetzlich Versicherte die sinnvollste Lösung – Beiträge ab etwa 10–30 Euro monatlich, Erstattung meist 80–100 % bis zu einer Jahresgrenze. Wichtig: Wartezeiten beachten, der Abschluss sollte vor Behandlungsbeginn erfolgen.
Drei Tipps, um Kosten im Griff zu behalten
- Lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn den Plan mit Anzahl und Kosten der Sitzungen nennen.
- Fragen Sie Ihre Versicherung schriftlich, welche Leistungsziffern erstattet werden.
- Kombinieren Sie sinnvoll: Vieles lässt sich mit ärztlicher Behandlung verbinden, so dass Sie Doppelkosten vermeiden.
Alle Details für meine Praxis finden Sie unter Erster Termin & Kosten.
Sie möchten wissen, ob das für Sie passt? Rufen Sie mich an: 07121 434040 – oder stellen Sie Ihre Anfrage über Kontakt & Terminanfrage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Die beschriebenen Verfahren gehören zur Erfahrungsmedizin; ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich nicht in allen Bereichen belegt.